



























ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AEROX GmbH IM SINNE DES PAUSCHALREISEGESETZES
Geltungsbereich und Definitionen
1.1. Reiseveranstalter und Unternehmer
Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der Pauschalreisen gemäß § 2 Abs 2 PRG zusammenstellt und anbietet. Er erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG besitzt. Im Folgenden ist mit „Reiseveranstalter“ die Aerox GmbH gemeint. Diese Bestimmungen gelten für alle Reisen, die unter das Pauschalreisegesetz (PRG) fallen.
1.2. Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie dem Reisenden vor Vertragsabschluss übermittelt wurden oder er deren Inhalt einsehen konnte. Sie ergänzen den Pauschalreisevertrag. Bucht der Reisende für Dritte, bestätigt er, dass er von diesen bevollmächtigt wurde, den Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie Zahlungen und Rücktritte.
1.3. Reisender
Reisender ist jede Person, die einen Vertrag nach den Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes abschließen möchte oder aufgrund eines solchen Vertrags Reiseleistungen in Anspruch nehmen darf.
1.4. Katalog und Homepage
Der Katalog und die Homepage des Reiseveranstalters sind bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Reisen und Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.
1.5. Pauschalreisevertrag
Ein Pauschalreisevertrag ist der Vertrag, der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.
1.6. Reisepreis
Der Reisepreis ist der im Pauschalreisevertrag angegebene Betrag, den der Reisende zu bezahlen hat.
1.7. Person mit eingeschränkter Mobilität
Eine Person mit eingeschränkter Mobilität hat eine körperliche Behinderung, die die Inanspruchnahme von Teilen der Pauschalreise einschränkt und eine Anpassung der Leistungen erfordert.
1.8. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Dies sind Vorfälle, die außerhalb der Kontrolle desjenigen liegen, der sich auf sie beruft, und deren Folgen auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vermieden werden können (z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen).
1.9. Ausnahmen
Das Pauschalreisegesetz und diese AGB gelten nicht für Pauschalreiseverträge, die auf Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung über Geschäftsreisen zwischen zwei Unternehmern geschlossen werden.
Aufgaben des Reiseveranstalters
2.1. Reisevorschläge
Der Reiseveranstalter erstellt unverbindliche Reisevorschläge auf Basis der Angaben des Reisenden. Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Grundlage der Vorschläge sein.
2.2. Reiseanbot und Vertragsabschluss
Bei konkretem Interesse erstellt der Reiseveranstalter ein verbindliches Reiseanbot nach § 4 PRG. Änderungen sind nur möglich, wenn sie im Anbot vorbehalten wurden und der Reisende informiert wird. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende das Anbot schriftlich oder persönlich annimmt.
2.3. Beratung und Information
Der Reiseveranstalter berät den Reisenden basierend auf dessen Angaben. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Klima) besteht nicht, es sei denn, eine Aufklärung ist für die Durchführung der Reise erforderlich.
2.4. Vorvertragliche Informationen
Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden vor Vertragsabschluss über:
Das Standardinformationsblatt für Pauschalreisen
Relevante Informationen nach § 4 Abs 1 PRG
Die Eignung der Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Allgemeine Pass- und Visumserfordernisse
2.5. Fluggesellschaften
Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden über die ausführende Fluggesellschaft gemäß Art 11 VO 2111/05. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft erfolgt die Information so schnell wie möglich.
2.6. Besondere Wünsche
Besondere Wünsche (z.B. Meerblick) sind unverbindlich, solange sie nicht vom Reiseveranstalter als verbindliche Leistungszusage bestätigt werden.
2.7. Buchung über Reisevermittler
Wenn über einen Reisevermittler gebucht wird, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts ebenfalls.
Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen
3.1. Befugnisse des Reisevermittlers
Reisevermittler sind nicht befugt, von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Zusagen zu machen. Kataloge und Internet-Ausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter stammen, sind nicht verbindlich.
3.2. Vor Ort gebuchte Leistungen
Vor Ort bei Dritten gebuchte Leistungen sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich von ihm bestätigt.
Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden
4.1. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
Der Reisende muss alle relevanten persönlichen und sachlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen, insbesondere bezüglich Mobilität, Gesundheitszustand und sonstigen Einschränkungen.
4.2. Ärztliche Abklärung
Reisenden mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Einschränkungen wird empfohlen, vor der Buchung die Reisefähigkeit mit einem Arzt abzuklären.
4.3. Mitteilungspflicht bei nachträglicher Einschränkung
Tritt eine Einschränkung der Mobilität nach Vertragsabschluss auf, muss der Reisende dies unverzüglich mitteilen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung verlangen.
4.4. Auftraggeber
Der Reisende, der eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen.
4.5. Überprüfung der Vertragsdokumente
Der Reisende ist verpflichtet, alle Vertragsdokumente auf Richtigkeit zu überprüfen und Unrichtigkeiten unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden. Mehraufwand aufgrund falscher Angaben trägt der Reisende.
4.6. Unterbringungskosten bei Rückbeförderung
Bei Unmöglichkeit der Rückbeförderung trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung für maximal drei Nächte, außer bei bestimmten Personengruppen, die ihre besonderen Bedürfnisse mitgeteilt haben.
4.7. Meldung von Vertragswidrigkeiten
Der Reisende muss jede Vertragswidrigkeit unverzüglich und vollständig melden, damit der Reiseveranstalter Abhilfe schaffen kann. Bei Unterlassung können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche beeinträchtigt werden.
4.8. Zahlungspflicht
Der Reisende ist zur fristgerechten und vollständigen Zahlung des Reisepreises verpflichtet. Bei Zahlungsverzug kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
4.9. Anrechnung von Zahlungen
Der Reisende muss den Reiseveranstalter über Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen informieren.
4.10. Schadensminderungspflicht
Der Reisende ist bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten zur Schadensminderung verpflichtet.
Versicherung
5.1. Grundsätzliches
Es wird empfohlen, keine wertvollen Gegenstände mitzunehmen. Der Diebstahl von Wertgegenständen ist als Teil des allgemeinen Lebensrisikos vom Reisenden selbst zu tragen.
5.2. Empfehlung
Es wird dringend empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, die eine ausreichende Deckung gewährleistet.
Buchung/Vertragsabschluss/Anzahlung
6.1. Zustandekommen des Vertrags
Der Pauschalreisevertrag kommt zustande, wenn der Reisende das Anbot des Reiseveranstalters annimmt.
6.2. Anzahlung
Die Anzahlung von 20 % des Reisepreises ist innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten, frühestens jedoch 11 Monate vor Reiseende.
6.3. Kurzfristige Buchungen
Bei Vertragsabschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
6.4. Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Reiseveranstalter nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität
7.1. Eignung der Reise
Die Eignung einer Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität muss im Einzelfall abgeklärt werden. Der Reisende muss nachfragen, ob die gewünschte Reise für ihn geeignet ist.
7.2. Ablehnung der Buchung
Der Reiseveranstalter kann die Buchung ablehnen, wenn der Reisende aus Sicherheitsgründen nicht sicher befördert oder untergebracht werden kann.
7.3. Ablehnung der Beförderung
Der Reiseveranstalter kann die Beförderung ablehnen, wenn der Reisende die erforderlichen Informationen nicht mitgeteilt hat.
7.4. Verweigerung der Teilnahme
Die Teilnahme an der Reise kann verweigert werden, wenn der Reisende eine Gefahr für sich oder andere darstellt.
Pauschalreisevertrag
8.1. Vertragsdokumente
Der Reisende erhält eine Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrags auf einem dauerhaften Datenträger.
8.2. Reiseunterlagen
Rechtzeitig vor Reisebeginn werden dem Reisenden Buchungsbelege und weitere Dokumente zur Verfügung gestellt.
Ersatzperson
9.1. Übertragung des Vertrags
Der Reisende hat das Recht, den Vertrag auf eine andere, geeignete Person zu übertragen. Eine Übertragungsgebühr von mindestens € 25,- wird fällig. Der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch.
9.2. Mehrkosten
Viele Fluggesellschaften behandeln Namensänderungen als Stornierungen. Entstehende Mehrkosten werden dem Reisenden in Rechnung gestellt.
Preisänderungen vor Reisebeginn
10.1. Preiserhöhungen
Der Reiseveranstalter kann den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn ändern, wenn er sich dies im Vertrag vorbehalten hat. Der Reisende wird klar und verständlich informiert.
10.2. Zulässige Gründe für Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig bei Änderungen der Kosten für Personenbeförderung (Treibstoff), Steuern und Abgaben sowie Wechselkurse.
10.3. Erhöhung um mehr als 8 %
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann der Reisende zustimmen, eine Ersatzreise annehmen oder ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
Änderungen der Leistung vor Reisebeginn
11.1. Unerhebliche Änderungen
Unerhebliche Leistungsänderungen sind zulässig, wenn das Recht dazu im Vertrag vorbehalten wurde.
11.2. Definition unerheblicher Änderungen
Unerhebliche Änderungen sind geringfügige Änderungen, die den Charakter, die Dauer, den Inhalt oder die Qualität der Reise nicht wesentlich verändern.
11.3. Erhebliche Änderungen
Erhebliche Änderungen können eine wesentliche Verringerung der Qualität oder des Wertes von Reiseleistungen darstellen.
11.4. Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen
Bei erheblichen Änderungen oder einer Preiserhöhung von über 8 % kann der Reisende zustimmen, eine Ersatzreise annehmen oder ohne Entschädigung zurücktreten.
Reiseroute/Änderungen
12.1. Abweichungen von der Route
Aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetter, Naturkatastrophen) kann von der beworbenen Route abgewichen werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, gleichwertige Alternativen anzubieten.
Gewährleistung
13.1. Behebung von Vertragswidrigkeiten
Bei einer Vertragswidrigkeit behebt der Reiseveranstalter den Mangel, sofern der Reisende seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Der Reisende muss eine angemessene Frist zur Behebung setzen.
13.2. Folgen bei fehlender Mitwirkung
Kommt der Reisende seinen Pflichten nicht nach, trägt er die nachteiligen Folgen.
13.3. Selbsthilfe des Reisenden
Behebt der Reiseveranstalter den Mangel nicht innerhalb der Frist, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der Kosten verlangen.
13.4. Ersatzleistungen
Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, bietet der Reiseveranstalter angemessene Ersatzleistungen an. Hat die Ersatzleistung geringere Qualität, wird eine Preisminderung gewährt.
13.5. Rücktritt bei erheblicher Vertragswidrigkeit
Bei erheblichen Mängeln, die nicht behoben werden, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Ansprüche geltend machen.
13.6. Mehrkosten bei Ersatzleistungen
Können Leistungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht erbracht werden, trägt der Reisende 10 % der Mehrkosten für Ersatzleistungen.
Rücktritt des Reisenden ohne Entschädigungspauschale
14.1. Rücktrittsgründe vor Reisebeginn
Der Reisende kann ohne Entschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen, oder in den Fällen des Punktes 11.4.
14.2. Rücktrittsgründe nach Reisebeginn
Nach Beginn der Reise kann der Reisende in den Fällen des Punktes 13.5. zurücktreten.
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale
15.1. Recht auf Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit gegen eine Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
15.2. Berechnung der Entschädigung
Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts.
15.3. Entschädigungspauschalen
Die Pauschalen sind prozentual gestaffelt, z.B. 25 % bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Nichterscheinen (No-show) sind 100 % fällig.
15.4. Zusatzleistungen
Kosten für Zusatzleistungen wie Versicherungen sind nicht erstattungsfähig.
15.5. Fremdveranstalter
Für Reisen von Fremdveranstaltern gelten deren Stornobedingungen.
No-show
16.1. Definition und Folgen
Ein No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt. In diesem Fall sind 100 % des Reisepreises zu entrichten.
Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise
17.1. Außergewöhnliche Umstände
Der Reiseveranstalter kann zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist.
17.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Frist für den Rücktritt richtet sich nach der Dauer der Reise.
17.3. Folgen des Rücktritts
Tritt der Reiseveranstalter aus diesen Gründen zurück, erstattet er den Reisepreis, leistet aber keine zusätzliche Entschädigung.
Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise
18.1. Grob ungebührliches Verhalten
Der Reiseveranstalter ist von der Vertragserfüllung befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten stört.
Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden
19.1. Verantwortung des Reisenden
Die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden (z.B. Stress, Übelkeit) fällt in seine eigene Verantwortung und ist dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.
19.2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende aus Gründen des allgemeinen Lebensrisikos Leistungen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Haftung
20.1. Schadenersatzpflicht
Der Reiseveranstalter haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen, die zu Schäden führen.
20.2. Haftungsausschluss
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die aus dem allgemeinen Lebensrisiko, dem alleinigen Verschulden des Reisenden, dem Verschulden Dritter oder unvermeidbaren Umständen entstehen.
20.3. Besondere Risiken
Bei Reisen mit besonderen Risiken haftet der Reiseveranstalter nicht für die Folgen, wenn diese außerhalb seines Pflichtenbereichs eintreten.
20.4. Befolgung von Anweisungen
Der Reisende muss Anweisungen befolgen. Bei Nichtbefolgung haftet der Reiseveranstalter nicht für daraus entstehende Schäden.
20.6. Haftung für Dritte
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, die nicht von ihm zugesagt wurden oder vom Reisenden vor Ort bei Dritten gebucht wurden.
20.7. Wertgegenstände
Es wird empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen.
20.8. Haftungsbeschränkungen
Einschränkungen des Schadenersatzes durch internationale Abkommen gelten auch für den Reiseveranstalter.
Geltendmachung von Ansprüchen
21.1. Erleichterung der Geltendmachung
Es wird empfohlen, sich über Mängel schriftliche Bestätigungen geben zu lassen.
21.2. Verjährungsfristen
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren, Schadenersatzansprüche nach 3 Jahren.
21.3. Empfehlung
Ansprüche sollten unverzüglich nach Rückkehr geltend gemacht werden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
22.1. Zustelladresse
Als Zustelladresse gilt die zuletzt bekanntgegebene Adresse. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Auskunftserteilung an Dritte
23.1. Keine Auskünfte an Dritte
Auskünfte über Reiseteilnehmer werden an Dritte, auch in dringenden Fällen, nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat dem ausdrücklich zugestimmt.
ENGLISH:
General Terms and Conditions of Business (GT) of AEROX GmbH regarding Charter Contracts
GENERAL
Applicability: These GT and all relevant legal regulations apply to all flights for which a Charter Contract was concluded between Aerox GmbH ("Broker") and a Charterer. The Charterer's general terms of business do not apply. Verbal agreements are not valid unless confirmed in writing.
Broker's Obligation: The Broker is obliged to provide the requested flight with a properly equipped and crewed aircraft. Any services beyond this must be agreed upon separately in writing. The Broker will only use the services of a Carrier (an aircraft operator with a valid AOC).
In-flight Regulations: Smoking may be prohibited on certain flights. The Carrier will serve drinks and food according to its standards. Animals may not be transported without the Carrier's express written permission. The Broker is entitled to replace the aircraft with another suitable one at any time.
Carrier's Discretion: The Carrier and the aircraft Captain have full discretion regarding the load, safety of the flight, landing locations, and all other operational matters. They have the right to refuse to carry any Passengers or luggage for safety reasons or if their behavior violates regulations. The Charterer is not entitled to terminate the contract in such cases, and any additional costs are to be borne by the Charterer. The Broker is not liable for any losses arising from such decisions.
SCHEDULE AND NONPERFORMANCE DELAY VARIATIONS AND DIVERSIONS
Schedule: The times specified in the schedule are subject to change and are approximate estimations. The Carrier is entitled to deviate from the schedule if necessary.
Cancellation/Delay by Carrier: The Carrier may cancel or delay a flight without liability for compensation if the flight cannot be performed due to causes beyond its control, such as strikes, war, or Force Majeure events. In such cases, the Broker's obligation is limited to refunding the agreed charter price for the cancelled flight.
Force Majeure: Force Majeure refers to unforeseeable and unavoidable events outside the control of the Broker and Carrier (e.g., wars, natural disasters).
Broker's Responsibility for Delays: In case of a delay for which the Broker is responsible, the Broker is entitled to arrange alternative transport or accommodation for the Passengers. The Broker is only liable for additional costs if it has acted with willful intent or gross negligence.
Charterer's Delay: If the flight is prevented or delayed by the Charterer or the Passengers (e.g., late arrival of luggage), the Charterer is liable for any additional costs. The Broker is entitled to cancel the flight in such cases without being obliged to provide a later flight. The Charterer must reimburse the Broker for all additional costs incurred.
Inability to Complete a Flight: If a flight cannot be completed for reasons beyond the control of either party, the Broker is only obligated to refund the portion of the price corresponding to the uncompleted part of the flight.
CHARTER PRICE AND PAYMENT CONDITIONS
Charter Price: The Charter Price is the amount payable to the Broker and includes expenses for operation, crew, insurance, and standard airport fees.
Exclusions: The Charter Price does not include costs for transport to/from airports, customs inspections, or additional expenses resulting from changes requested by the Charterer.
Price Adjustments: The Broker is entitled to increase the Charter Price to account for changes in operating costs (e.g., fuel, taxes, exchange rates).
Payment: The Charter Price is payable according to the invoice. All payments must be transferred to the respective account without any deductions.
OBLIGATIONS, LIABILITIES AND INSURANCES
Charterer's Obligations: The Charterer is liable for executing the Charter Contract and for any damage caused by its representatives or Passengers. The Charterer must inform the Broker of any significant incidents and provide all necessary information for the flight in a timely manner. The Charterer is responsible for ensuring that all Passengers have the necessary travel documents.
Broker's Liability: The Broker is liable only under the conditions set forth herein. The Broker is not liable for any damage caused by the performance or non-performance of any Carrier. Under no circumstances is the Broker liable for consequential damage, indirect claims, or penalties. The liability is also excluded in cases of Force Majeure, damage caused by third parties, technical defects, or delays caused by the Passengers.
Luggage: The Broker is not liable for the loss of or damage to fragile, perishable, or valuable goods (e.g., jewelry, documents) in a Passenger's luggage. The Charterer is liable for any damage caused by items in their luggage.
TERMINATION AND CANCELLATION
Broker's Right to Terminate: The Broker has the right to terminate the contract with immediate effect for compelling reasons, such as the late arrival of Passengers, the Charterer's failure to pay, or the commencement of insolvency proceedings.
Cancellation by Charterer: The Charterer may cancel the flight at any time, but cancellation fees as stipulated in the contract will become payable immediately.














